Steuerberatung
1. Von den örtlichen Steuerbehörden verwendete Sprachen -> Ausländische Dokumente müssen ins Bulgarische übersetzt (und bei Bedarf legalisiert) werden, wenn sie der bulgarischen Nationalen Agentur für Einnahmen vorgelegt werden.
2. Körperschaftssteuersatz 10 %. Fristen: Erstellung und Abgabe der Steuererklärung 1. März – 30. Juni nächsten Jahres. Zahlungsfrist 30. Juni nächsten Jahres.
Nach dem bulgarischen Steuerrecht müssen natürliche Personen, die in Bulgarien als steuerlich ansässig gelten, Steuern auf ihr Einkommen aus allen Quellen weltweit zahlen. Nichtansässige hingegen unterliegen nur der Besteuerung ihrer Einkünfte aus bulgarischen Quellen, entweder über eine Betriebsstätte oder über die Quellensteuer, je nach den besonderen Umständen. Für juristische Personen gilt die allgemeine Regel, dass ihr Körperschaftseinkommen mit einem Pauschalsatz von 10 % besteuert wird.
3. Besondere Steuerregelung für Dividenden. Dividendensteuer 5%. Quellensteuer 10%. Fristen: Erstellung und Einreichung der Steuererklärung vierteljährlich bis zum 15. des Folgemonats. Zahlungsfrist Ende des Monats nach dem Monat der Erklärung.
Nach bulgarischem Steuerrecht ist bei der Zahlung von Dividenden und Liquidationserlösen an in- und ausländische juristische Personen eine Quellensteuer von 5 % fällig. Das Unternehmen ist für die Einbehaltung und Abführung der Steuern verantwortlich, die spätestens am Ende des Monats nach dem Kalenderquartal, in dem der Beschluss über die Dividendenausschüttung gefasst wurde oder der Liquidationserlös angefallen ist, erfolgen muss.
Lizenzgebühren, Zinsen, technische Dienstleistungen, Mieten, Franchisegebühren, Factoring-Gebühren, Stipendien und Geschäftsführervergütungen unterliegen einer Quellensteuer von 10 %. Für EU-/EWR-Unternehmen können in Bezug auf Zinsen und Lizenzgebühren Ausnahmen gelten. Befreiungen und Ermäßigungen sind nach den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) möglich.
4. Persönlicher Einkommensteuersatz 10 %. Fristen: Monatliche Erklärung und Zahlung bis zum 25. des Folgemonats. Jährliche Neuberechnung, Erklärung und Zahlung der eventuellen Differenz bis zum 28. Februar des nächsten Jahres.
Ansässige Personen werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, Nichtansässige auf das Einkommen aus bulgarischer Quelle. Zu den steuerpflichtigen Einkünften gehören Einkünfte aus einer Beschäftigung, einer freiberuflichen Tätigkeit oder einer anderen Geschäftstätigkeit, Mieteinnahmen, Kapitalerträge usw.
Steuerliche Anreize und Erleichterungen gibt es für persönliche Beiträge zur freiwilligen Versicherung oder zur Rentenversicherung, für Spenden, für junge Familien, für Kinder und Behinderte, bei elektronischen Zahlungen usw.
Abzüge und Freibeträge sind je nach Art des Einkommens möglich, z. B. für Freiberufler, Landwirte, Hersteller landwirtschaftlicher Erzeugnisse usw. Der allgemeine Einkommensteuersatz liegt bei 10 %.
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